Individuelle, schlüssige Behandlungskonzepte basieren auf fundierten Befunden und Diagnosen. Durch diese Grundlagen und die persönlichen Ansprüche des Patienten lassen sich Lösungen entwickeln. Auch wenn es durch die DSGVO etwas anders erscheint: Ein Patient ist ein Mensch, keine Nummer. Sein Anliegen ist eine Herausforderung, kein „Fall.“
Bei kaum einem anderen Arztbesuch spielt Angst vor Schmerz und hohen Kosten eine derart große Rolle, wie beim Zahnarzt. Doch erst, wenn die (Selbst-)Erkenntnis erlangt wurde, dass Beschwerden an den Zähnen kein Schicksal, sondern eine Krankheit ist, können Zahnarzt und Patient gemeinsam das Problem lösen. Wie viele andere Erkrankung auch, sind Beschwerden im Zahn-, Mund- und Kieferbereich sehr häufig selbst verursacht und häufig bakterieller Natur. Auf beides haben wir einen erheblichen Einfluss.
Der Mund ist ein Organ, ein gesundes Organ fällt uns nicht auf. Wir denken über unseren Bauch, unseren Kopf oder unser Herz auch nur nach, wenn es schmerzt! Warum betrachten wir also unsere Zähne völlig losgelöst davon? Kaum ein Patient sieht sich selber als „zahnkrank.“ Der Zahn ist halt „kaputt“, „verschlissen“, „abgebrochen“ oder hat ein „Loch.“
Die tägliche Auseinandersetzung mit Zahnproblemen ist ein messbarer Verlust an Lebensqualität. Dabei sollte die Zeit der täglichen Zahnpflege mehr als genug Aufmerksamkeit für dieses eine Organ unseres Körpers sein.
Doch weit gefehlt, wir – ein nicht unerheblicher Teil der Gesellschaft – tolerieren Beschwerden aus der Trägheit heraus, etwas zu ändern. Wie so oft im Leben.
Das geht soweit, dass wir unser Lachen vermeiden, um keine Zähne zu zeigen. Das wir bestimmte Speisen meiden, weil wir sie nicht anständig kauen können. Und das geht auf die Psyche, auf die Stabilität unseres gesamten Auftretens, auf unseren „Biss.“
„Be a Changemaker“ – Der erste Schritt ist der schwerste. Und wenn man vergleicht, für was man sonst im Leben sein Geld ausgibt, ist ein schönes Lachen und ein ordentlicher Biss lange nicht die größte Belastung im Budget.
[FRITZ]² MVZ für Zahnmedizin
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